Eine Auszahlung oder Weitervergütung können Sie beantragen, wenn Sie ins Ausland wegziehen, eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen, bei einem Todesfall, bei vorzeitiger/aufgeschobener Pensionierung, sowie im Fall von Geringfügigkeit oder Überweisung des Guthabens auf ein Freizügigkeitskonto.
Füllen Sie dazu folgendes Antragsformular aus (Antrag zur Ausazhlung_Weitervergütung_DE)