Um eine Barauszahlung Ihrer gesamten Freizügigkeitsleistung zu prüfen, benötigen wir vom Sicherheitsfonds BVG in Bern den Nachweis, dass Sie im entsprechenden Land nicht mehr der obligatorischen Versicherung für Alter, Invalidität und Hinterlassenen Leistungen unterstehen.
--> Link : Sicherheitsfonds BVG - Barauszahlung nach Ausreise
Ebenfalls wird eine Abmeldebestätigung der Gemeinde verlangt sowie, je nach Betrag, einen Zivilstandsnachweis oder die Unterschrift des Ehepartners.