Um eine Barauszahlung Ihrer gesamten Freizügigkeitsleistung zu prüfen, benötigen wir von der Gemeinde die Abmeldung welche bestätigt in welches Land dass sie auswandern, sowie, je nach Betrag, einen Zivilstandsnachweis oder die Unterschrift des Ehepartners.
Ab dem Betrag von über 10`000.- CHF wird eine amtliche Beglaubigung der Unterschrift benötigt